Feuerwehr darf Rüpel ausschließen

Er hat sich nach Auffassung zweier Gerichte gründlich daneben benommen − ein ehemaliger Feuerwehrmann aus Ludwigsthal (Lkr. Regen) bleibt deswegen vom Dienst ausgeschlossen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof München jetzt entschieden.

 

Das Feuerwehrgesetz spricht eine klare Sprache: "Der Feuerwehrkommandant muss einen Feuerwehr-Dienstleistenden, der seine Eignung verloren hat, vom Dienst entbinden." Im Oktober 2010 hat die Gemeinde Lindberg (Lkr. Regen) gemäß dieses Grundsatzes gehandelt und einen 55-Jährigen vom Dienst bei der Ludwigsthaler Feuerwehr ausgeschlossen. Vielmehr hat Lindbergs Bürgermeisterin Gerti Menigat als Dienstherrin so gehandelt.

Der ehemalige Kommandant soll mehrere Kollegen als "Lahmarsch" beleidigt, einem anderen Feuerwehrmann eine Ohrfeige verpasst und ein Mitglied des Vereins beschuldigt haben, Geld aus der Kasse unterschlagen zu haben. Auch soll er Weisungen von Vorgesetzten nicht befolgt haben.

Der 55-jährige Lindberger klagte im Februar beim Verwaltungsgericht Regensburg erfolglos gegen den Ausschluss und legte daraufhin Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München ein. Und auch hier kam das Gericht nun zu dem Ergebnis, dass der Ausschluss vom aktiven Dienst gerechtfertigt ist. Die offizielle Begründung lautet: "Wer als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr massiv beleidigend, ehrverletzend und sogar tätlich gegenüber seinen Kameraden auftritt, belegt seine mangelnde Eignung wegen fehlender Zuverlässigkeit und zerstört das im Feuerwehrdienst zwingend erforderliche gegenseitige Vertrauensverhältnis nachhaltig." - mlk/pnp